Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
verkündet
Letzte Aktivität: 20.12.2022
📋 Verkündet am 20.12.2022
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Status: verkündet
Metadaten
286614
Gesetz
20
05.09.2022
20.12.2022
Nein
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Bundesminister für Arbeit und Soziales
Das Bürgergeld ist die größte Sozialstaatsreform seit 20 Jahren. Wir als Bundesregierung, als Koalition verfolgen damit vor allen Dingen zwei Ziele. Ja, es geht darum, dass Menschen, die in existenzielle Not geraten sind, verlässlich und so unbürokratisch wie möglich abgesichert werden. Aber das reicht uns nicht; wir wollen nicht nur Schutz geben in Zeiten der Not. Wir wollen Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben schaffen – ich habe es eben am Beispiel dieses Mannes am sozialen Arbeitsmarkt beschrieben.
Präsidentin, Sozialverband VdK Deutschland
Die Studie belegt klar, dass eine überwältigende Mehrheit von 74 Prozent möglichst schnell das Bürgergeld verlassen und eine existenzsichernde Arbeit aufnehmen möchte, doch viele stehen vor großen Hürden. Über die Hälfte der Befragten ist gesundheitlich eingeschränkt und benötigt dringend mehr Unterstützung durch die Jobcenter.

arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfr
Das Bürgergeld muss zur aktivierenden Grundsicherung umgebaut werden – mit klaren Regeln. Es darf künftig grundsätzlich nur noch an Deutsche gezahlt werden. Ausländer sollen nur dann anspruchsberechtigt sein, wenn sie mindestens zehn Jahre legal in Deutschland leben, durchgehend gearbeitet und in die Sozialsysteme eingezahlt haben. Und auch dann nur befristet – für maximal ein Jahr.
ehemalige SPD-Vorsitzende
Das Bürgergeld-Gesetz dürfte zu den kontroversesten Sozialreformen der letzten Jahre zählen. Insbesondere die SPD als eine der Hauptinitiatoren sah in der Reform einen grundlegenden Kurswechsel hin zu einem System, das weniger auf Kontrolle und Sanktionen setzt, sondern stärker auf Förderung, Qualifizierung und individuelle Unterstützung. Mit der Einführung des Bürgergelds, so formulierte es etwa Andrea Nahles im Jahr 2019 als damalige Parteivorsitzende der SPD, stelle man ‚das System und den Geist dahinter wieder vom Kopf auf die Füße‘.
DGB-Vorstandsmitglied
Das heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetz ist unsozial und ungerecht – und es bringt nicht einmal die erhofften Einsparungen. Den Staatshaushalt kann und darf man nicht auf dem Rücken der Menschen im Bürgergeld-Bezug sanieren. Das Parlament muss jetzt nachbessern.
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Die Bürgergeld-Debatte ist empirisch differenziert. Die Befürworter haben recht, dass der Lohnabstand zu Mindestlohn substantiell ist (500–750 Euro, WSI 2025) und dass 'Sozialtourismus' empirisch nicht nachweisbar ist (Mediendienst Integration, Antidiskriminierungsstelle). Die Gegner haben teilweise recht, dass die IAB-Studie (Mai 2024) zeigt, dass weniger Arbeitslose eine Stelle antreten — aber dies könnte auch besseres Matching bedeuten, nicht weniger Arbeitsanreize. Die zentrale Kontroverse ist nicht die Höhe des Bürgergeld, sondern die Frage, ob Sanktionen und Aktivierung ausreichend sind. Hier sind die Daten ambivalent.
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